Umweltbonus Elektromobilität Gebrauchtwagen - Informationen und Abwicklung
Seit dem 13. Februar 2020 hat die deutsche Bundesregierung die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) auch für junge Gebrauchtwagen beschlossen. Junge Gebrauchtwagen mit Erstzulassung ab dem 4. November 2019 oder später erhalten nun ähnlich wie Neuwagen die Förderung von reinen Elektrofahrzeugen (BEV) und Plug-In Hybriden (PHEV).
Voraussetzung Förderung junger Gebrauchter
Die Voraussetzungen zur Förderung von jungen Gebrauchtwagen sind aktuell wie folgt:
• Das Fahrzeugmodell muss sich auf der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden.
• max. 12 Monate Erstzulassung auf den Automobilhersteller (junge Gebrauchtwagen)
• max. 15.000 km (bei Zweitzulassung)
• Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
• Fahrzeug hat nachweislich noch keine Förderung erhalten (Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat)
• erhöhter Umweltbonus bei Zulassungen von 04.06.2020 - 31.12.2021
Art und Höhe der Förderung
Der Umweltbonus wird 1/3 durch die Automobilhersteller (Herstelleranteil) und zu 2/3 durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt.
Antragsberechtigt gemäß BAFA sind:
• Privatpersonen
• Unternehmen
• Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
• Stiftungen
• Körperschaften
• Vereine
Nicht antragsberechtigt sind:
• der Bund und die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen
• alle öffentlichen Einrichtungen des Staates, die den Begriff des öffentlich-rechtlichen Auftraggebers nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllen
• Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen
• Antragstellerinnen / Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
>> Hier finden Sie die Elektro Vorteile für die jungen Gebrauchtwagen <<
Audi Zentrum Ingolstadt
Ihr persönlicher Ansprechpartner: